Sonder- und Regelkindergärten arbeiten als zwei eigenständige Institutionen "unter einem Dach" mit entsprechenden Begegnungsformen im Gruppenalltag auch zusammen.
Altersgemischte Gruppen setzen sich aus Kindern im Kindergartenalter (von 3 bis 6 Jahre) und im Hortalter (Schulkinder bis 14 Jahre) zusammen.
Au-Pairs sind meist junge Personen aus dem Ausland, die in Deutschland ihre Sprachkenntnisse verbessern wollen. Sie wohnen bei einer Familie und übernehmen im Haushalt und bei der Kinderbetreuung Aufgaben. Aufwendungen für Au-pairs können als Kinderbetreuungskosten steuerlich berücksichtigt werden. Weitere Infos unter www.au-pair-box.com und im Stichwortverzeichnis von www.familienwegweiser.de.
Babysitter sind zumeist Schüler/innen ab 14 Jahre, die nach Vereinbarung die Kinder im Haushalt der Eltern (Mütter/Väter) betreuen.
Betrieblicher Kinderbetreuungszuschuss ist eine Beteiligung des Arbeitsgebers/der Arbeitgeberin an den Kosten für die Kinderbetreuung. Der Zuschuss ist steuer- und sozialabgabenfrei für Kosten bei Kindern unter 6 Jahren, die regelmäßig betreut werden. (§ 3 Nr.33 EStG., § 1 Arbeitsentgeltverordnung).
Belegplätze sind reservierte Plätze für Kinder der Beschäftigten eines Unternehmens, das diesen Kindergarten, diese Krippe oder diesen Hort finanziell unterstützt (bislang nicht im Kreis Warendorf vorhanden).
Bewegungskindergärten haben die Erziehung zur Bewegung als Teil ihres pädagogischen Konzepts festgeschrieben und verfügen über spezielle Bewegungsräume und –geräte und entsprechend ausgebildetes Personal. Die Bewegungskindergärten werden als solche vom Landessportbund NRW zertifiziert und anerkannt (siehe Sendenhorst).
Betriebskindergärten und Betriebskindertagesstätten sind Betreuungseinrichtungen für die Kinder der Betriebsangehörigen, meist in unmittelbarer Nähe des Betriebsgeländes. Bei der Umsetzung ist auch das örtliche Jugendamt bzw. das Landesjugendamt beteiligt. (Zurzeit nicht im Kreis Warendorf vorhanden.)
Dreizehn plus ist ein meist kostenpflichtiges Angebot für Grundschulkinder und Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 und 6 und beginnt nach Schulschluss, in der Regel nach 13 Uhr. Es schließt Mittagessen ein und findet an mindestens vier Schultagen in der Schule oder in schulnahen Räumen statt.
Familienzentren in NRW entstehen aus Tageseinrichtungen für Kinder. Sie sollen Knotenpunkte in einem neuen Netzwerk sein, das Kinder individuell fördert und das Familien umfassend berät und unterstützt. Zukünftig soll in jedem Jugendamtsbezirk mindestens eine Einrichtung als Familienzentrum ausgebaut werden. (www.familienzentrum.nrw.de)
Ferienfreizeiten sind mehrtägige Aufenthalte an ausgewählten Orten mit Übernachtung, angeboten werden sie zumeist für die Sommerferien, und zwar von Kommunen, Pfarrgemeinden und anderen freien Trägern der Jugendhilfe für Grundschulkinder und Jugendliche.
Ferienprogramme sind Angebote von Kommunen, Jugendeinrichtungen, freien Trägern, meistens während der Sommerferien, hauptsächlich für Grundschulkinder. Sie finden zumeist vor Ort statt. (in Ahlen, Beckum, Telgte, Warendorf)
Ganztagsgrundschule siehe OGS.
GTK steht für Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder, siehe dazu www.lexsoft.de/lexisnexis/justizportal_nrw.cgi.
Integrative Einrichtungen sind Kindergärten bzw. Tagesstätten, in denen Kinder mit und ohne Behinderung gemeinsam betreut werden.
Heilpädagogischer Kindergarten ist eine Tageseinrichtung für Kinder mit besonderem Förderungsbedarf.
Horte nehmen Schulkinder bis zum 14. Lebensjahr auf, sie sind häufig mit Tagesstätten kombiniert und arbeiten eng mit den Schulen zusammen.
Kindergärten sind der Klassiker für die Altersgruppe der Drei- bis Sechsjährigen. Sie haben vorwiegend vormittags 5 Stunden und nachmittags 2 Stunden geöffnet. Für diese Kinder besteht auch ein Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz.
Kinderbetreuungskosten sind unabhängig davon, ob sie durch den Besuch des Kindes in einer Kindertagesstätte, bei einer Tagesmutter oder durch die Betreuung durch eine Tagesmutter im elterlichen Haushalt entstehen, steuerlich berücksichtigungsfähig. In der Regel gilt: Eltern können für ihre Kinder von der Geburt bis zum 14. Lebensjahr zwei Drittel der Kinderbetreuungskosten steuerlich geltend machen. Und zwar bis zu maximal 4.000 Euro pro Jahr und Kind! (www.bmfsfj.de/Politikbereiche/familie,did=68852.html).
Kindertagesstätten/KiTas: siehe Tageseinrichtungen.
Kooperation zwischen (benachbarten) Gruppen aus Sonder- und Regelkindergärten mit zeitweise gemeinsamem Tun unter Beibehaltung der unterschiedlichen Organisationsformen.
Krabbelgruppen sind Angebote für Kinder im Krabbelalter, ein bis drei Mal wöchentlich für 3 bis 4 Stunden, häufig in Begleitung der Mütter/Väter.
Krabbelstuben sind Einrichtungen, in denen Kinder im Alter von vier Monaten bis zu drei Jahren betreut werden, sie sind meistens Teil einer Kindertageseinrichtung mit Angeboten für Kinder im Kindergarten- und Hortalter.
Krippen: siehe Krabbelstuben.
Leihomas und Leihopas ersetzen keinen Babysitter. Sie sind ehrenamtliche Paten, die für festgelegte Zeiten und Perioden die Verantwortung für ein Kind übernehmen, mit diesem die Freizeit gestalten oder Hausaufgaben machen. Die betreuten Kinder sind meistens zwischen drei und 14 Jahre alt. (in Ahlen, Warendorf)
Loslösegruppen sind eine Vorbereitung auf den Kindergarten, ein bis drei Mal wöchentlich für 3 bis 4 Stunden, anfänglich häufig in Begleitung der Mütter/Väter.
Mütterzentren sind Einrichtungen der Familienselbsthilfe mit zahlreichen die Familie unterstützenden Angeboten auch im Bereich Kinderbetreuung, allgemeine Infos dazu unter: www.muetterzentren-bv.de/mainset.htm. (in Beckum und Warendorf)
Mutter-Kind-Hilfe e.V. ist eine Arbeitsgemeinschaft im Rahmen der Familienselbsthilfe mit zahlreichen Angeboten zur Kinderbetreuung. (Ostbevern, Telgte, Westbevern, Freckenhorst, Sassenberg, Füchtorf)
OGS steht für offene Ganztagsgrundschule und richtet sich an Grundschulkinder. Sie bietet Mittagessen, Hausaufgabenbetreuung und Freizeitangebote bis mindestens 15 Uhr.
Schule von acht bis eins ist ein meist kostenpflichtiges Angebot an der Grundschule und sichert die Betreuung unter Einbeziehung der Unterrichtszeit an allen Schultagen mindestens von 8 bis 13 Uhr. Die Aufsicht ab 7.30 Uhr bis zum Unterrichtsbeginn wird von der Schule gestellt.
Schulkinderhäuser sind Horte direkt an Grundschulen. (Sendenhorst, Telgte)
Sonderkindergärten betreuen ausschließlich Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf.
Spielgruppen sind öffentliche oder privat organisierte Angebote für Kinder unter drei Jahren, häufig mehrmals wöchentlich, zum Teil in Begleitung der Mütter/Väter.
Tageseinrichtungen für Kinder (auch Kindertagesstätten) sind Kindergärten, Horte und andere Einrichtungen, in denen sich Kinder für einen Teil des Tages oder ganztags aufhalten. (§ 1 GTK). Sie bieten auch Schlafplätze für mittags und Verpflegung. Die Öffnungszeiten liegen zwischen 7 Uhr und 18 Uhr, darüber hinaus bedarf es der Sonderregelung.
Tagesmütter betreuen ein oder mehrere Kinder in ihren Privatwohnungen oder im Haushalt der Eltern, siehe auch Tagespflege.
Tagespflege ist ein Angebot, bei dem ein oder mehrere Kinder von Tageseltern (Tagesmütter/-väter) in deren Privatwohnung oder im Haushalt der Eltern betreut werden, die Betreuungszeiten werden individuell vereinbart. (www.handbuch-kindertagespflege.de)
Für die mit * gekennzeichneten Orte ist das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien des Kreises Warendorf zuständig (s. u.):
Hans-Werner Willmer
02382 59708
willmerh@stadt.ahlen.de mailto
Bernd Matuszek
02521 29471
jugend@beckum.de mailto
Elisabeth Wiengarten
02586 88732
wiengarten@beelen.de mailto
Reinhard Stephan
02508 995121
r.stephan@drensteinfurt.de mailto
Reinert Schwaer
02582 88115
ordnungsamt@everswinkel.de mailto
Hans-Günther Ermer
02524 28210
hans-guenther-ermer@ennigerloh.de mailto
Helmut Kröger
02522 72509
helmut.kroeger@oelde.de mailto
Augustin Hendker
02532 8214
sozialamt@ostbevern.de mailto
Helmut Helfers
02583 3092120
helfers@sassenberg.de mailto
Kinderbetreuungsbörse des Kreises Warendorf - siehe unten
Ulrich Junghans
02504 13267
ulrich.junghans@telgte.de mailto
Antonius Schomacher
02523 950150
antonius.schomacher@wadersloh.de mailto
Klaus Brake
02581 541510
klaus.brake@warendorf.de mailto
Julia Böwing
02581 535141
kinderbetreuungsboerse@kreis-warendorf.de mailto
www.ahlener-buendnis-fuer-familie.de
www.4.citiq.de/osiris/87+M5321d9d2efa.o.html
www.mittelstand-und-familie.de
www.tagesmuetter-bundesverband.de