Infos/Hinweise


Betreuung von A bis Z


Additive Einrichtungen

Sonder- und Regelkindergärten arbeiten als zwei eigenständige Institutionen "unter einem Dach" mit entsprechenden Begegnungsformen im Gruppenalltag auch zusammen.

Altersgemischte Gruppen

Altersgemischte Gruppen setzen sich aus Kindern im Kindergartenalter (von 3 bis 6 Jahre) und im Hortalter (Schulkinder bis 14 Jahre) zusammen.

Au-Pairs

Au-Pairs sind meist junge Personen aus dem Ausland, die in Deutschland ihre Sprachkenntnisse verbessern wollen. Sie wohnen bei einer Familie und übernehmen im Haushalt und bei der Kinderbetreuung Aufgaben. Aufwendungen für Au-pairs können als Kinderbetreuungskosten steuerlich berücksichtigt werden. Weitere Infos unter www.au-pair-box.com und im Stichwortverzeichnis von www.familienwegweiser.de.

Babysitter

Babysitter sind zumeist Schüler/innen ab 14 Jahre, die nach Vereinbarung die Kinder im Haushalt der Eltern (Mütter/Väter) betreuen.

Betrieblicher Kinderbetreuungszuschuss

Betrieblicher Kinderbetreuungszuschuss ist eine Beteiligung des Arbeitsgebers/der Arbeitgeberin an den Kosten für die Kinderbetreuung. Der Zuschuss ist steuer- und sozialabgabenfrei für Kosten bei Kindern unter 6 Jahren, die regelmäßig betreut werden. (§ 3 Nr.33 EStG., § 1 Arbeitsentgeltverordnung).

Belegplätze

Belegplätze sind reservierte Plätze für Kinder der Beschäftigten eines Unternehmens, das diesen Kindergarten, diese Krippe oder diesen Hort finanziell unterstützt (bislang nicht im Kreis Warendorf vorhanden).

Bewegungskindergärten

Bewegungskindergärten haben die Erziehung zur Bewegung als Teil ihres pädagogischen Konzepts festgeschrieben und verfügen über spezielle Bewegungsräume und –geräte und entsprechend ausgebildetes Personal. Die Bewegungskindergärten werden als solche vom Landessportbund NRW zertifiziert und anerkannt (siehe Sendenhorst).

Betriebskindergärten und Betriebskindertagesstätten

Betriebskindergärten und Betriebskindertagesstätten sind Betreuungseinrichtungen für die Kinder der Betriebsangehörigen, meist in unmittelbarer Nähe des Betriebsgeländes. Bei der Umsetzung ist auch das örtliche Jugendamt bzw. das Landesjugendamt beteiligt. (Zurzeit nicht im Kreis Warendorf vorhanden.)

Dreizehn plus

Dreizehn plus ist ein meist kostenpflichtiges Angebot für Grundschulkinder und Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 und 6 und beginnt nach Schulschluss, in der Regel nach 13 Uhr. Es schließt Mittagessen ein und findet an mindestens vier Schultagen in der Schule oder in schulnahen Räumen statt.

Familienzentren in NRW

Familienzentren in NRW entstehen aus Tageseinrichtungen für Kinder. Sie sollen Knotenpunkte in einem neuen Netzwerk sein, das Kinder individuell fördert und das Familien umfassend berät und unterstützt. Zukünftig soll in jedem Jugendamtsbezirk mindestens eine Einrichtung als Familienzentrum ausgebaut werden. (www.familienzentrum.nrw.de)

Ferienfreizeiten

Ferienfreizeiten sind mehrtägige Aufenthalte an ausgewählten Orten mit Übernachtung, angeboten werden sie zumeist für die Sommerferien, und zwar von Kommunen, Pfarrgemeinden und anderen freien Trägern der Jugendhilfe für Grundschulkinder und Jugendliche.

Ferienprogramme

Ferienprogramme sind Angebote von Kommunen, Jugendeinrichtungen, freien Trägern, meistens während der Sommerferien, hauptsächlich für Grundschulkinder. Sie finden zumeist vor Ort statt. (in Ahlen, Beckum, Telgte, Warendorf)

Ganztagsgrundschule

Ganztagsgrundschule siehe OGS.

GTK - Gesetz über Tageseinrichtungen

GTK steht für Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder, siehe dazu www.lexsoft.de/lexisnexis/justizportal_nrw.cgi.

Integrative Einrichtungen

Integrative Einrichtungen sind Kindergärten bzw. Tagesstätten, in denen Kinder mit und ohne Behinderung gemeinsam betreut werden.

Heilpädagogischer Kindergarten

Heilpädagogischer Kindergarten ist eine Tageseinrichtung für Kinder mit besonderem Förderungsbedarf.

Horte

Horte nehmen Schulkinder bis zum 14. Lebensjahr auf, sie sind häufig mit Tagesstätten kombiniert und arbeiten eng mit den Schulen zusammen.

Kindergärten

Kindergärten sind der Klassiker für die Altersgruppe der Drei- bis Sechsjährigen. Sie haben vorwiegend vormittags 5 Stunden und nachmittags 2 Stunden geöffnet. Für diese Kinder besteht auch ein Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz.

Kinderbetreuungskosten

Kinderbetreuungskosten sind unabhängig davon, ob sie durch den Besuch des Kindes in einer Kindertagesstätte, bei einer Tagesmutter oder durch die Betreuung durch eine Tagesmutter im elterlichen Haushalt entstehen, steuerlich berücksichtigungsfähig. In der Regel gilt: Eltern können für ihre Kinder von der Geburt bis zum 14. Lebensjahr zwei Drittel der Kinderbetreuungskosten steuerlich geltend machen. Und zwar bis zu maximal 4.000 Euro pro Jahr und Kind! (www.bmfsfj.de/Politikbereiche/familie,did=68852.html).

Kindertagesstätten/KiTas

Kindertagesstätten/KiTas: siehe Tageseinrichtungen.

Kooperative Kindergärten

Kooperation zwischen (benachbarten) Gruppen aus Sonder- und Regelkindergärten mit zeitweise gemeinsamem Tun unter Beibehaltung der unterschiedlichen Organisationsformen.

Krabbelgruppen

Krabbelgruppen sind Angebote für Kinder im Krabbelalter, ein bis drei Mal wöchentlich für 3 bis 4 Stunden, häufig in Begleitung der Mütter/Väter.

Krabbelstuben

Krabbelstuben sind Einrichtungen, in denen Kinder im Alter von vier Monaten bis zu drei Jahren betreut werden, sie sind meistens Teil einer Kindertageseinrichtung mit Angeboten für Kinder im Kindergarten- und Hortalter.

Krippen

Krippen: siehe Krabbelstuben.

Leihomas und Leihopas

Leihomas und Leihopas ersetzen keinen Babysitter. Sie sind ehrenamtliche Paten, die für festgelegte Zeiten und Perioden die Verantwortung für ein Kind übernehmen, mit diesem die Freizeit gestalten oder Hausaufgaben machen. Die betreuten Kinder sind meistens zwischen drei und 14 Jahre alt. (in Ahlen, Warendorf)

Loslösegruppen

Loslösegruppen sind eine Vorbereitung auf den Kindergarten, ein bis drei Mal wöchentlich für 3 bis 4 Stunden, anfänglich häufig in Begleitung der Mütter/Väter.

Mütterzentren

Mütterzentren sind Einrichtungen der Familienselbsthilfe mit zahlreichen die Familie unterstützenden Angeboten auch im Bereich Kinderbetreuung, allgemeine Infos dazu unter: www.muetterzentren-bv.de/mainset.htm. (in Beckum und Warendorf)

Mutter-Kind-Hilfe e.V.

Mutter-Kind-Hilfe e.V. ist eine Arbeitsgemeinschaft im Rahmen der Familienselbsthilfe mit zahlreichen Angeboten zur Kinderbetreuung. (Ostbevern, Telgte, Westbevern, Freckenhorst, Sassenberg, Füchtorf)

OGS

OGS steht für offene Ganztagsgrundschule und richtet sich an Grundschulkinder. Sie bietet Mittagessen, Hausaufgabenbetreuung und Freizeitangebote bis mindestens 15 Uhr.

Schule von acht bis eins

Schule von acht bis eins ist ein meist kostenpflichtiges Angebot an der Grundschule und sichert die Betreuung unter Einbeziehung der Unterrichtszeit an allen Schultagen mindestens von 8 bis 13 Uhr. Die Aufsicht ab 7.30 Uhr bis zum Unterrichtsbeginn wird von der Schule gestellt.

Schulkinderhaus

Schulkinderhäuser sind Horte direkt an Grundschulen. (Sendenhorst, Telgte)

Sonderkindergärten

Sonderkindergärten betreuen ausschließlich Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf.

Spielgruppen

Spielgruppen sind öffentliche oder privat organisierte Angebote für Kinder unter drei Jahren, häufig mehrmals wöchentlich, zum Teil in Begleitung der Mütter/Väter.

Tageseinrichtungen für Kinder

Tageseinrichtungen für Kinder (auch Kindertagesstätten) sind Kindergärten, Horte und andere Einrichtungen, in denen sich Kinder für einen Teil des Tages oder ganztags aufhalten. (§ 1 GTK). Sie bieten auch Schlafplätze für mittags und Verpflegung. Die Öffnungszeiten liegen zwischen 7 Uhr und 18 Uhr, darüber hinaus bedarf es der Sonderregelung.

Tagesmütter

Tagesmütter betreuen ein oder mehrere Kinder in ihren Privatwohnungen oder im Haushalt der Eltern, siehe auch Tagespflege.

Tagespflege

Tagespflege ist ein Angebot, bei dem ein oder mehrere Kinder von Tageseltern (Tagesmütter/-väter) in deren Privatwohnung oder im Haushalt der Eltern betreut werden, die Betreuungszeiten werden individuell vereinbart. (www.handbuch-kindertagespflege.de)



Hilfreiche Adressen


in den Gemeinden


Ansprechpartner/innen in den Städten und Gemeinden zur Tagesbetreuung für Kinder


Für die mit * gekennzeichneten Orte ist das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien des Kreises Warendorf zuständig (s. u.):

Ahlen

Hans-Werner Willmer
02382 59708
willmerh@stadt.ahlen.de mailto

Beckum

Bernd Matuszek
02521 29471
jugend@beckum.de mailto

Beelen*

Elisabeth Wiengarten
02586 88732
wiengarten@beelen.de mailto

Drensteinfurt*

Reinhard Stephan
02508 995121
r.stephan@drensteinfurt.de mailto

Everswinkel*

Reinert Schwaer
02582 88115
ordnungsamt@everswinkel.de mailto

Ennigerloh*

Hans-Günther Ermer
02524 28210
hans-guenther-ermer@ennigerloh.de mailto

Oelde

Helmut Kröger
02522 72509
helmut.kroeger@oelde.de mailto

Ostbevern*

Augustin Hendker
02532 8214
sozialamt@ostbevern.de mailto

Sassenberg*

Helmut Helfers
02583 3092120
helfers@sassenberg.de mailto

Sendenhorst*

Kinderbetreuungsbörse des Kreises Warendorf - siehe unten

Telgte*

Ulrich Junghans
02504 13267
ulrich.junghans@telgte.de mailto

Wadersloh*

Antonius Schomacher
02523 950150
antonius.schomacher@wadersloh.de mailto

Warendorf*

Klaus Brake
02581 541510
klaus.brake@warendorf.de mailto

Kinderbetreuungsbörse des Kreises Warendorf

Julia Böwing
02581 535141
kinderbetreuungsboerse@kreis-warendorf.de mailto




Ahlener Bündnis für Familie

www.ahlener-buendnis-fuer-familie.de

Kinderbetreuung online - Kreis Warendorf

www.4.citiq.de/osiris/87+M5321d9d2efa.o.html

Familienwegweiser des Bundesfamilienministeriums

www.familien-wegweiser.de

Familienratgeber des Landesfamilienministeriums NRW

www.familienratgeber-nrw.de

Portal des Bundesfamilienministeriums für Unternehmen

www.erfolgsfaktor-familie.de

Initiative der Bertelsmann-Stiftung und des Bundesfamilienministeriums

www.mittelstand-und-familie.de

Initiative der Hertie-Stiftung und des Bundesfamilienministeriums

www.beruf-und-familie.de

Tagesmütterzusammenschluss

www.tagesmuetter-bundesverband.de

Mütterzentren Bundesverband e.V.

www.muetterzentren-bv.de

Deutscher Kinderschutzbund in NRW

www.kinderschutzbund-nrw.de

Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e.V.

www.vamv-bundesverband.de



Checkliste Tageseltern/Babysitter


Checkliste Tageseltern


Suche/Biete Kinderbetreuung ist für Babysitter, Tagesmütter und Eltern ein kostenloser Service und soll eine erste Kontaktaufnahme ermöglichen.

In einigen Städten und Gemeinden gibt es spezielle Vereine, die Tagesmütter im jeweiligen Ort vermitteln und Sie näher informieren können. Das Mütterzentrum Beckum hat dazu sogar eine offizielle Beratungsstelle. Außerdem können Sie sich bei den städtischen Jugendämtern (Ahlen, Beckum, Oelde) und dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familie des Kreises Warendorf beraten lassen.

Vor dem Betreuungsauftrag sollten sich Eltern, Tagesmutter und nicht zuletzt die zu betreuenden Kinder unbedingt intensiv kennen lernen.

Eine hilfreiche Informationsquelle sowohl für Tagesmütter wie auch für Eltern ist das Handbuch Kindertagespflege, hg. vom Bundesfamilienministerium.


Was von Tagesmüttern erwartet wird
  • Freude an der Arbeit mit Kindern und entsprechende Erfahrung, Verantwortungsbewusstsein. Verschiedene Einrichtungen, z. B. Familienbildungsstätten bieten Vorbereitungskurse für die Aufgabe als Tagesmutter an.
Welche Voraussetzungen Tagesmütter erfüllen müssen
  • Seit Oktober 2005 brauchen Tagesmütter schon ab dem ersten Tageskind eine Pflegeerlaubnis vom Jugendamt. Das gilt für alle Tagesmütter, die mehr als 15 Stunden die Woche und länger als drei Monate arbeiten. Dabei spielt es keine Rolle mehr, ob die Kinder über Privatkontakte oder über das Jugendamt vermittelt werden.
  • Zukünftig wird diese Pflegeerlaubnis dann erteilt, wenn die Tagesmutter eine entsprechende Qualifizierung erfolgreich abgeschlossen hat, ein Führungszeugnis und ein Gesundheitszeugnis vorliegen und das Jugendamt nach einem Hausbesuch die Räume für die Tagespflege für geeignet halten. Informationen dazu erteilt das Jugendamt Ihrer Stadt.
Was Tagesmütter verdienen
  • Sie sollten mit der Tagesmutter eine (schriftliche) Vereinbarung über Dauer, Umgang und Ort der Tagespflege treffen. Darin sollte auch die Bezahlung geregelt sein. In der Regel verdienen Tagesmütter € 3,- bis € 4,- pro Stunde. Essensgeld wird extra abgerechnet. Unter bestimmten Umständen übernimmt das zuständige Jugendamt einen Teil der Kosten auf Antrag. Für Frauen, die in den Haushalt des Kindes gehen, wird ein Stundensatz von € 7,- bis € 8,- empfohlen. Die Eltern können anfallende Kinderbetreuungskosten steuerlich geltend machen.
Was Eltern wissen sollten
  • Eltern, Kinder und Tagesmutter sollten sich in Ruhe miteinander vertraut machen und auch die Umgebung kennen lernen, in der die Kinder aufwachsen bzw. betreut werden. In der Regel betreut die Tagesmutter die Kinder in ihrer Wohnung/ihrem Haushalt, wo ausreichend Platz für Bewegung, Spiel und Beschäftigung sein sollte. Auch eine angemessene Schlafmöglichkeit sollte vorhanden sein.
  • Informieren Sie Ihre Tagesmutter über Gewohnheiten, Eigenheiten, Krankheiten und Allergien Ihres Kindes.
  • Hinterlassen Sie eine Telefonnummer, unter der Sie erreichbar sind bzw. die einer Vertrauensperson und des Hausarztes/der Hausärztin.
Was Tagesmütter wissen sollten
  • Klären Sie vor Beginn des Betreuungsdienstes mit der Familie genau ab, welche genauen Aufgaben von Ihnen erwartet werden. Wichtig ist auch, dass Sie für einen eventuellen Schadensfall haftpflichtversichert sind. Für den Notfall gilt: Ruhe bewahren und rasch und richtig reagieren (Arzt, Eltern oder Nachbarn alarmieren - wichtige Telefonnummern sollten daher zur Verfügung stehen).
  • In einigen Orten gibt es Zusammenschlüsse von Tagesmüttern.
  • Der Bundesverband der Tagesmütter bietet hilfreiche Informationen. Weitere Hinweise und eine Checkliste auch im Handbuch zur Kindertagespflege.


Checkliste Babysitter


Suche/Biete Kinderbetreuung ist für Babysitter, Tagesmütter und Eltern ein kostenloser Service und soll eine erste Kontaktaufnahme ermöglichen.

Vor dem Betreuungsauftrag sollten sich Eltern, Betreuungspersonen und nicht zuletzt die zu betreuenden Kinder unbedingt intensiv kennen lernen.

Was von Babysittern erwartet wird
  • Freude an der Arbeit mit Kindern
  • Erfahrung im Umgang mit Kindern
  • Verlässlichkeit und Pünktlichkeit
  • Verantwortungsbewusstsein
Was Babysitter verdienen
  • Als Entgelt wird ein Richtpreis von € 4,- pro Stunde empfohlen. Den Tarif vereinbaren Familien und Betreuungspersonen selbständig. Dieser richtet sich auch nach Aufgaben und Tageszeit. Es ist sicher anspruchsvoller und daher höher zu entlohnen, drei kleine Kinder zu füttern und ins Bett zu bringen, als ein schlafendes Kind zu beaufsichtigen.
  • Wer regelmäßig als Babysitter arbeitet, sollte sich über Steuern, Abgaben etc. informieren, z. B. beim Schulministerium.
Was Eltern wissen sollten
  • Wir empfehlen ein Mindestalter für Babysitter von 16 Jahren. Im übrigen gilt, dass 13 bis 14jährige grundsätzlich max. 2 Stunden am Tag arbeiten dürfen. Dazu müssen die Eltern ihr Einverständnis erklären. (siehe auch Jugendarbeitsschutzgesetz)
  • Eltern, Kinder und Babysitter sollten sich vor dem ersten Babysitterdienst in Ruhe miteinander vertraut machen.
  • Informieren Sie Ihren Babysitter über Gewohnheiten, Eigenheiten, Krankheiten und Allergien.
  • Hinterlassen Sie eine Telefonnummer, unter der Sie erreichbar sind bzw. die einer Vertrauensperson und des Hausarztes/der Hausärztin.
  • Überlegen Sie, was Sie vom Babysitter erwarten (Anwesenheit beim schlafenden Kind, Spaziergänge, Hausaufgabenbetreuung, Kochen, usw.) und besprechen Sie diese Aufgaben ausführlich.
  • Die Betreuungsperson sollte sich in Ihrer Wohnung zurechtfinden.
  • Zum Babysitterdienst gehören Aufgaben im Zusammenhang mit der Kinderbetreuung, nicht jedoch Haus- oder Putzarbeiten.
Was Babysitter wissen sollten
  • Klären Sie vor Beginn des Betreuungsdienstes mit der Familie genau ab, welche Aufgaben von Ihnen erwartet werden. Sie können diese Absprache auch schriftlich vereinbaren. Wichtig ist, dass Sie für einen eventuellen Schadensfall haftpflichtversichert sind. Für einen eventuellen Notfall gilt: Ruhe bewahren und rasch und richtig reagieren (Arzt, Eltern oder Nachbarn alarmieren - wichtige Telefonnummern sollten daher zur Verfügung stehen).